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Wie viel Zeit bleibt Ihnen?
Für eine Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Fällt das Fristende auf ein Wochenende, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag; Feiertage sind nicht berücksichtigt.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Unsere Prüfung
Was können wir für Sie prüfen?
Ist meine Kündigung angreifbar?
Wir prüfen mögliche formale und rechtliche Angriffspunkte.
Wie hoch könnte meine Abfindung sein?
Wir prüfen, ob in Ihrem Fall eine Abfindung in Betracht kommt, welche Verhandlungsmöglichkeiten bestehen und welche Faktoren die mögliche Höhe beeinflussen.
Ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?
Wir bewerten Ihre Ausgangslage und die möglichen nächsten Schritte.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wir zeigen Ihnen, welche Fristen jetzt wichtig sind.
Abfindung berechnen – was könnte für Sie möglich sein?
Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten wissen, wie hoch eine mögliche Abfindung ausfallen könnte?
Mit unserem kostenlosen Abfindungsrechner erhalten Sie in wenigen Sekunden einen ersten unverbindlichen Orientierungswert.

„Ich prüfe Ihre Situation persönlich und zeige Ihnen verständlich, welche Möglichkeiten Sie nach Ihrer Kündigung haben – einschließlich der Frage, ob eine Abfindung in Betracht kommt.“Mahir ÖzüdoğruFachanwalt für Arbeitsrecht
Als vereinfachte Rechenorientierung wird ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr verwendet.
Meine Abfindungschancen prüfen lassenWichtig: Dieser Betrag ist nur ein Rechenbeispiel und weder ein Abfindungsanspruch noch eine Prognose des tatsächlich erzielbaren Betrags. Ihre individuelle Situation kann zu einem höheren, niedrigeren oder gar keinem Abfindungsbetrag führen.
So funktioniert es
In 3 einfachen Schritten zur Ersteinschätzung
1. Anfrage senden
Beantworten Sie wenige kurze Fragen zu Ihrer Kündigung.
2. Kündigung übermitteln
Laden Sie Ihre Kündigung bequem als Foto oder PDF hoch.
3. Rückmeldung erhalten
Sie erhalten eine erste Einschätzung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und den nächsten Schritten.
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Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir prüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und schätzen ein, ob eine Abfindung in Betracht kommt oder ein bereits vorliegendes Angebot überprüft werden sollte.
Übermitteln Sie uns Ihre Kündigung oder Ihr Abfindungsangebot bequem online. Wir melden uns anschließend mit den nächsten möglichen Schritten bei Ihnen.
Bei Fragen schreiben Sie uns: soforthilfe@cofl-kuendigung.de
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Ihre Fragen schnell und einfach erklärt
Falls die gesuchte Frage oder Antwort nicht dabei war, zögern Sie bitte nicht, uns direkt zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihr Anliegen zu klären.
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Kündigung erhalten – wie lange habe ich Zeit?
Ja – und diese Frist ist entscheidend. Wenn Sie eine Kündigung erhalten, müssen Sie innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Maßgeblich ist also nicht das Datum auf dem Schreiben, sondern der Tag, an dem Ihnen die Kündigung tatsächlich zugeht.
Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung gesetzlich als wirksam – unabhängig davon, ob sie ursprünglich angreifbar gewesen wäre. In der Praxis bedeutet das: Sie verlieren regelmäßig jede Möglichkeit, sich gegen die Kündigung zu wehren oder eine Abfindung vor Gericht durchzusetzen.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Einen automatischen Anspruch auf eine Abfindung gibt es in der Regel nicht. In vielen Kündigungsfällen kann eine Abfindung jedoch im Rahmen einer Verhandlung oder eines Kündigungsschutzverfahrens erreicht werden. Entscheidend sind unter anderem die Erfolgsaussichten, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und die konkrete Verhandlungssituation. Wir prüfen für Sie, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen.
Wie hoch kann meine Abfindung sein?
Die Höhe einer Abfindung hängt von Ihrer persönlichen und rechtlichen Situation ab.
Als erste grobe Rechenorientierung wird häufig folgende Formel verwendet:
0,5 × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre
Diese Berechnungsweise ist jedoch keine allgemeingültige Regel und begründet keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung.
Entscheidend sind unter anderem die Wirksamkeit Ihrer Kündigung, mögliche Anspruchsgrundlagen und Ihre Verhandlungsposition.
Mit unserem kostenlosen Abfindungsrechner können Sie einen ersten Orientierungswert ermitteln. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann anschließend prüfen, welche Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.
Wann greift der Kündigungsschutz?
Der Kündigungsschutz greift, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Das ist in der Regel der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt.
Zusätzlich muss die Kündigung auf einem gesetzlich zulässigen Grund beruhen – also auf personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen.
Kann eine Kündigung unwirksam sein?
Ja. Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht greift – etwa bei kurzer Betriebszugehörigkeit oder in Kleinbetrieben – muss eine Kündigung bestimmte formale Voraussetzungen erfüllen.
So muss die Kündigung insbesondere schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Werden diese Anforderungen nicht eingehalten, ist die Kündigung unwirksam – unabhängig davon, ob ein Kündigungsschutz besteht.
Weitere Fragen anzeigen
Befristung ausgelaufen – kann ich etwas tun?
Grundsätzlich endet ein befristetes Arbeitsverhältnis automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Dennoch lohnt sich eine Prüfung: Eine Befristung ist nur wirksam, wenn sie bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt. Ist die Befristung unwirksam – etwa wegen formaler Fehler oder unzulässiger Verlängerungen – gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet fort.
Wichtig: Auch hier gilt eine Frist. Sie müssen innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses Klage beim Arbeitsgericht erheben, sonst gilt die Befristung in der Regel als wirksam.
Muss die Kündigung einen Grund enthalten?
Nein. In der Kündigung selbst muss in der Regel kein Grund angegeben werden – tatsächlich ist das sogar eher die Ausnahme. Viele Arbeitgeber verzichten bewusst darauf, um sich im späteren Verfahren nicht frühzeitig festzulegen. Entscheidend ist jedoch etwas anderes: Die Kündigung muss rechtlich gerechtfertigt sein, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber im Streitfall vor Gericht einen wirksamen Kündigungsgrund darlegen und beweisen muss – auch wenn dieser nicht im Kündigungsschreiben steht.
Wie lang sind die gesetzlichen Kündigungsfristen?
Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind in § 622 BGB geregelt. Für Arbeitnehmer gilt grundsätzlich eine Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Für Arbeitgeber verlängern sich die Kündigungsfristen mit zunehmender Dauer des Arbeitsverhältnisses schrittweise.
Abweichungen sind möglich: In Arbeits- oder Tarifverträgen können längere Fristen vereinbart sein. Während der Probezeit kann die Kündigungsfrist hingegen auf zwei Wochen verkürzt werden.
Ist eine Kündigung per WhatsApp, E-Mail oder mündlich wirksam?
Nein. Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und eigenhändig unterschrieben ist.
Kündigungen per WhatsApp, E-Mail, SMS oder mündlich sind daher unwirksam – selbst wenn sie eindeutig formuliert sind.
Kann ich während einer Krankheit gekündigt werden?
Ja. Eine Kündigung während einer Krankheit ist grundsätzlich möglich.
Ist jedoch das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Eine Erkrankung allein reicht dafür nicht aus – es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an, etwa die Dauer der Erkrankung und die Auswirkungen auf den Betrieb.
Ihre Vorteile
Warum Arbeitnehmer uns vertrauen
Persönliche Prüfung durch Fachanwalt
Ihre Kündigung wird individuell von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht geprüft – keine automatisierte Massenprüfung.
Kündigung & Abfindungschancen prüfen
Wir bewerten, ob Ihre Kündigung angreifbar ist und ob eine Abfindung realistisch in Betracht kommt.
Schnelle Rückmeldung
Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden an Werktagen – klar, verständlich und ohne versteckte Kosten.
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Digitale Abläufe und Partnerkanzleien in ganz Deutschland – mit flexiblen Terminen per Telefon oder Video.
Lernen Sie uns besser kennen
Wer steckt hinter Chambers Of Lions?
Chambers of Lions ist eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Neuss. Wir unterstützen Arbeitnehmer bundesweit nach Kündigungen – von der ersten Prüfung über die Kündigungsschutzklage bis zur Verhandlung einer möglichen Abfindung.
Was unterscheidet Chambers Of Lions von anderen Kanzleien?
Wir kombinieren klassische anwaltliche Beratung mit modernen, digitalen Prozessen. Das bedeutet für Sie: schnelle Rückmeldungen, klare Einschätzungen und eine unkomplizierte Kommunikation.
Zugleich legen wir großen Wert auf die Qualität der anwaltlichen Vertretung und arbeiten ausschließlich mit erfahrenen, Fachanwälten für das Arbeitsrecht zusammen.
Wie läuft die Beauftragung ab?
Nach Ihrer Anfrage prüfen wir Ihren Fall kurzfristig und geben Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung. Anschließend entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie uns mit der weiteren Vertretung beauftragen möchten.
Die Kommunikation erfolgt dabei einfach und flexibel –vollständig digital oder per Fernkommunikation
Wie lange dauert die erste Rückmeldung?
Wir wissen, dass Betroffene nach einer Kündigung oft unter erheblichem Druck stehen. Es geht nicht selten um die wirtschaftliche Existenz – entsprechend ernst nehmen wir jede Anfrage.
Unser Anspruch ist es daher, Ihnen innerhalb von 24 Stunden an Werktagen eine erste Rückmeldung zu geben. Sie erhalten eine Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten, der sinnvollsten Vorgehensweise sowie der Erfolgsaussichten und möglichen Kosten.
Entstehen mir Kosten für die Ersteinschätzung?
Die Ersteinschätzung ist kostenfrei. Sie erhalten eine erste rechtliche Bewertung Ihres Falls sowie eine Einschätzung der Erfolgsaussichten.
Über mögliche Kosten im weiteren Verlauf werden Sie selbstverständlich transparent und vorab informiert.
Muss ich persönlich in die Kanzlei kommen?
Nein. Die gesamte Kommunikation kann auf Wunsch digital erfolgen. Unterlagen können bequem online übermittelt werden, und auch Besprechungen sind telefonisch oder per Video möglich.
In welchen Fällen können Sie mir helfen?
Wir unterstützen Sie insbesondere bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Befristungen und allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis. Unser Fokus liegt darauf, Ihre rechtlichen Möglichkeiten schnell zu prüfen und bestmöglich durchzusetzen.
Ist meine Anfrage vertraulich?
Ja, selbstverständlich. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Falls verwendet.
Als Rechtsanwälte unterliegen wir der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Diese gilt selbstverständlich auch für unsere Mitarbeiter. Ihre Anfrage wird daher streng vertraulich und im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorgaben behandelt.
Vertreten Sie Mandanten bundesweit?
Ja. Chambers Of Lions ist bundesweit tätig. Durch digitale Abläufe und die Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachanwälten in verschiedenen Regionen können wir Arbeitnehmer in ganz Deutschland effektiv vertreten.
Kündigung erhalten?
Prüfen Sie jetzt, welche Abfindung möglich sein könnte.
Lassen Sie Ihre Kündigung anwaltlich überprüfen und erfahren Sie, welche Chancen auf eine Abfindung bestehen.
Sie haben bereits ein Abfindungsangebot erhalten? Auch dann kann eine individuelle Prüfung sinnvoll sein.
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